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Bericht von einer gemeinsamen Beratung des Vorstandes der SLÄK mit den Vertretern der Fachgesellschaften über gemeinsame Strategien, anstehende Aufgaben und Schwerpunkte in der berufspolitischen Arbeit am 17.10.2007 in Dresden
Folgende Vorträge wurden gehalten:
- Situation nach der Verabschiedung des GKV-WSG (Prof. Schulze/Präsident der SLÄK)
- Delegation oberärztlicher Aufgaben auf Fachärzte und ärztlicher Aufgaben auf nichtärztliches Personal (Prof. Kern/Jurist)
- Weiterbildung in Sachsen (Prof. Köhler)
- Fortbildung in Sachsen (Prof. Bach)
Das Protokoll dieser Veranstaltung wird demnächst im Sächsischen Ärzteblatt veröffentlicht.
Für Radiologen ist schon heute zu wissen wichtig, dass die Kontrastmittelapplikation trotz maschineller Injektion mittels Kontrastmittelpumpen, welche von MTRA rechtmäßig bedient werden können und unter arbeitsökonomischen Aspekten auch sollten, in ungeteilter Verantwortung des Radiologen oder eines entsprechend eingewiesenen Arztes verbleibt. Der Arzt hat körperlich anwesend zu sein. Er muss im Umgang mit Kontrastmitteln erfahren und insbesondere in der Lage sein, im Falle von Nebenreaktionen adaequat reagieren und Zwischenfälle im notwendigen Umfang beherrschen zu können. Die Injektion/Infusion von Kontrastmitteln unterscheidet sich von der Injektion/Infusion anderer Medikamente insbesondere dadurch, dass – wenn auch selten – lebensbedrohliche Zustände überraschend und/oder sekundenschnell eintreten können und die Maßnahme diagnostischen Charakters ist, also im ungünstigsten Fall ein Gesunder im Ergebnis diagnostischer Bildgebung mit Kontrastmittel zu Tode kommt. Der Jurist unterscheidet nicht zwischen CT und MRT.
Sollte eine MTRA Kontrastmittel eigenmächtig oder im Auftrag des auch nur zeitweilig abwesenden Arztes applizieren, würde sie sich ins Übernahmeverschulden begeben, und der Arzt würde wegen mangelnder Aufsichtspflicht belangt. Die Krankenkassen würden die ärztliche Leistung der Kontrastmittelinjektion nicht mehr als solche zu vergüten bereit sein.
Einem Altradiologen wie mir spricht diese Argumentation aus dem Herzen, aber in Zeiten der Einsparung um jeden Preis ist ja alles möglich, und die Diskussion unter den Mitgliedern der SRG sei hiermit eröffnet. Wichtig und u. U. folgenschwer ist die Stellungnahme der jeweiligen Fachgesellschaft, hier SRG, als Argumentation im juristischen Streitfall.
Zu 3. Veranstaltungen „Fit Für Facharzt“ werden von weitern 4 Fächern in Sachsen angeboten und mit gutem Erfolg abgehalten.
Zu 4. Die Integration von fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen in andere Projekte wie z. B. Curricula der SLÄK, Kongresse übergeordneter Gesellschaften, Veranstaltungen von Interessenvertretungen u. a. wird ausdrücklich befürwortet, um die Veranstaltungsflut einerseits zu kanalisieren und andererseits gute Referenten nicht vor leeren Rängen stehen zu lassen. Ich meine, wir Radiologen sind da auf gutem Wege. Die Zusammenarbeit der SLÄK mit der DRG und SRG ist lobenswert. Der Abgleich der Akademiepunkte zwischen SLÄK und DRG scheint einwandfrei zu funktionieren, oder ?
Prof. Dr. Rainer Klöppel
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